Mit Urteil v. 10.4.2018 hatte das BVerfG die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet eine Reform zur Grundsteuer zu verabschieden. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber nachgekommen. Die neue Grundsteuer sieht die verpflichtende Abgabe der digitalen Feststellungserklärung für ca. 36 Mio. Grundstücke und zugehörige wirtschaftliche Einheiten im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 vor. Hierbei steht der Steuerpflichtige vor dem Problem das die Regelungen zur Grundsteuer, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. So ist in Baden-Württemberg mit dem sog. modifizierten Bodenwertmodell eine Sonderform der Bewertung anzutreffen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärung!
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